Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Bei dem Arbeitsschutz handelt es sich um die Methoden, Mittel und Maßnahmen, die dem Schutz der Beschäftigten vor Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen, die arbeitsbedingt sind, dienen. Angestrebt wird dabei, dass die Arbeitnehmer geschützt sind.

Prävention
Die Prävention spielt dem Arbeitsschutzrecht nach eine zentrale Rolle. Aus diesem Grund gibt es vorbeugende Maßnahmen, die vor gesundheitlichen Gefahren, die arbeitsbedingt sind, schützen sollen. Das betrifft zum Beispiel, dass ein Gesundheits- und Arbeitsschutz bereits bevor Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle auftreten können, wirksam wird. Zudem gehört die Aufmerksamkeit auch psychischen Belastungen, denn auch diese können krank machen. Die Prävention hat nicht nur bei dem Verhalten der beschäftigten, sondern auch bei den Arbeitsbedingungen anzusetzen. Immerhin kann es enorme Kosten sparen, wenn Krankheiten vermieden werden. Daher ist der Schutz der Gesundheit inzwischen zu einem der wichtigsten Faktoren im Wettbewerb geworden.

Gesundheit
Vom Himmel fallen die Erfolge nicht gerade. Nein- sie werden gemacht. Und zwar von Menschen, die bereit sind, sich für ihr Unternehmen einzusetzen, die dazu in der Lage sind. Doch damit sie dazu fähig sind, müssen sie gesund sein. Motivation und Leistungsfähigkeit an sicheren Arbeitsplätzen stelle die Grundlage dar, um einen Erfolg auf unternehmerischer Seite erreichen zu können. Doch die Arbeitsbedingungen befinden sich im ständigen Wandel, denn andauernd werden neue Kommunikationsmittel, Werkstoffe und Produkte geschaffen, mal ganz abgesehen von dem demographischen Wandel. Das schafft ständig neue Herausforderungen und Maßnahmen, um die Gesundheit der Arbeiter zu gewährleisten.

Gesetze
Die Gesetze für den Arbeitsschutz regeln für jegliche Tätigkeitsbereiche die prinzipiellen Arbeitsschutzpflichten, die der Arbeitgeber aufstellt. Das betrifft die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, sowie die nach diesem Gesetz erfolgende Überwachung des Arbeitsschutzes.
Somit hat der Arbeitgeber die Maßnahmen, welche erforderlich sind, um den gesundheits- und Sicherheitsschutz zu verbessern und gewährleisten, zu treffen. Dazu muss die Gesundheitsgefährdung beurteilt werden, die am Arbeitsplatz besteht. Diese Beurteilung stellt die Voraussetzung um wirksame, zielgerichtete und kostensparende Arbeitsmaßnahmen durchführen zu können, dar. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer über Schutzmaßnahmen und Gesundheitsgefährdungen zu unterweisen.
Die Aufgabe der Beschäftigten hingegen, besteht darin, die Anweisungen zum Arbeitsschutz des Arbeitgebers zu befolgen und Sorge dafür zu tragen, dass andere Personen durch ihre Tätigkeit in keinster Weise gefährdet werden. Ferner sind sie dazu verpflichtet, wenn sie Mängel, welche Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit haben könnten, feststellen, den Arbeitgeber darber zu informieren.

Medizin
Die heutige Arbeitswelt ist in einer Phase grundlegender Veränderungen befindlich und steht vor gigantischen Herausforderungen. Schwere körperliche Arbeit, sowie berufliche Belastung sind zwar seltener geworden, jedoch steigen die durch chemische Schadstoffe entstehenden Risiken. Besonders sollten dabei die die Anforderungen an die psychische und mentale Leistungsfähigkeit beachtet werden, welche sich durch die ständig wechselnden Rahmenbedingungen ändern. Daher umfasst der medizinische Arbeitsschutz neben der Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten, überhaupt erst mal die Mitwirkung bei einer Weiter- und Fortbildung von Ärzten aus arbeitsmedizinischer Sicht. Außerdem sollte dringend eine Kooperation mit Berufsgenossenschaften und Krankenkassen stattfinden. Weiterhin betrifft der medizinische Arbeitsschutz eine arbeitsmedizinische Fragestellung, welche die soziologischen und psychologischen Fragen des Arbeiterlebens mit einschließen.

Behörden
Die Behörden, die für den Arbeitsschutz zuständig sind, handelt es sich um Beratungs- und Überwachungseinrichtungen der verschiedenen Bundesländer für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Mit den Verwaltungsreformen wurden innerhalt der letzten Jahre in einigen Bundesländern die Behörden neu gegliedert.
Die Aufgabe dieser Behörden besteht darin, die Einhaltung der staatlichen Arbeitsvorschriften zu überwachen. Sie nehmen hoheitliche Aufgaben in ihrer Funktion als Behörden der Sonderordnung wahr. Die staatlichen Behörden für den Arbeitsschutz stellen zudem einen Sensor für Probleme beim Arbeitsschutz und Ansprechpartner der Beschäftigten, aber auch für den Arbeitgeber dar. Das betrifft jegliche Belänge des gesundheits- und Arbeitsschutzes in der Arbeitswelt. Sie sichern das Arbeitsschutzsystem in seiner Qualität, darum koordinieren sie jegliche Aktivitäten im gesamten Land, die mit dem Arbeitsschutz zu tun haben.

Bildquelle:Jakob Ehrhardt/pixelio.de

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert